03.12.2007
An den Bürgermeister
der Stadt Greven
Herrn Peter Vennemeyer
Rathaus
48268 Greven
Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister,
die
IG-Gaspreis Greven regt an, dass der Stadtrat über folgende Aufträge an seine
Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH Beschluss fasst:
Der
Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat beauftragt seine
Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH gegebenenfalls unter
Hinzuziehung eines unabhängigen Beraters (z.B. von der Verbraucherzentrale) zu
prüfen, ob die von der Stadtwerke Greven GmbH mit Datum vom 8.11.2007
vorgelegten Gaslieferverträge und die dort verwendeten Preisanpassungsklauseln
gegen geltendes Recht verstoßen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates berichtet
dem Stadtrat über die Ergebnisse der Prüfung in seiner nächsten Sitzung.
2. Der Stadtrat beauftragt seine
Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH, dem Stadtrat Vorschläge
zu unterbreiten, in welcher Weise
Obergrenzen für den Gewinn der Stadtwerke Greven festgelegt werden können,
deren Überschreiten eine Rückzahlung an die Kunden nach sich zieht. Dabei soll
einerseits eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals (§ 109 Abs.2 GO)
erzielt werden und andererseits - unter Berücksichtigung des besonderen
öffentlichen Zwecks (§ 109 Abs.1 GO) einer preisgünstigen,
verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung (§ 1 Abs.1 ENWG) - eine
Übervorteilung der Kunden oder einzelner Kundengruppen verhindert werden.
3. Der Stadtrat beauftragt seine
Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH zu überprüfen, in welcher
Weise die unterschiedlichen Spartengewinne (Strom, Gas, Wasser, Sonstiges) aneinander
angeglichen werden können. Dem Stadtrat ist darüber in seiner nächsten Sitzung
zu berichten.
Begründung:
Mit Datum
vom 8.11.2007 hat die Stadtwerke Greven GmbH ihren Kunden neue Verträge
angeboten, die insbesondere im Hinblick auf die darin verwendete Preisanpassungsklausel
erhebliche rechtliche Bedenken ausgelöst haben. Dies wurde auf einer
Versammlung der IG-Gaspreis am 26.11.2007 erläutert, von der Stadtwerke Greven
GmbH in einer Zeitungsanzeige vom 02.11.2007 (Anlage 1) bestritten und in einer
Stellungnahme der IG-Gaspreis vom 03.11.2007 erneut substantiiert dargelegt (Anlage
2). Da die Gefahr besteht, dass neben dem Unmut und der Verunsicherung vieler
Kunden die neuen Verträge von den dazu berufenen öffentlichen Gerichten überprüft
und möglicherweise in entscheidenden Abschnitten für ungültig erklärt werden,
sollte der Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH seine Funktion als Kontrollorgan
des Unternehmens wahrnehmen, so lange noch keine Gerichtsverfahren anhängig
sind. (Gegebenenfalls könnte an Stelle des Aufsichtsrates der Stadtwerke Greven
GmbH der Aufsichtsrat der Grevener Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH mit
der Prüfung beauftragt werden, weil in diesem Gremium keine Vertreter der Thüga
AG tätig sind.) Das Oberlandesgericht Bremen (Az: 5 U 42/06) hat im Übrigen vor wenigen Wochen Preisanpassungsklauseln für ungültig
erklärt, die weit weniger Angriffsflächen boten als die Grevener Klausel.
Die
anhaltende Diskussion über die Höhe der Gewinne der Stadtwerke Greven GmbH
(vgl. Anlagen 1 und 2), die Auswirkungen des neuen BFH-Urteils zum steuerlichen
Querverbund und die Verwendung der Gewinne für die Finanzierung von solchen
öffentlichen Aufgaben, die nicht das Geringste mit der Energieversorgung zu tun
haben, machen es auch in Greven erforderlich, Kriterien für eine „gerechte“
Belastung der Bürger über die Energiepreise aufzustellen. Es widerspricht
demokratischen Prinzipien und es ist dem Bürger kaum vermittelbar, dass über
die „Zusatzsteuer“ der Energiepreise hinter den verschlossenen Türen der
Stadtwerke GmbH entschieden wird, ohne dass die Stadt Greven als Haupteigentümer
der Stadtwerke dafür irgendwelche Vorgaben macht. Die bisher geübte Praxis des
Stadtrates, nur über die Verwendung des Gewinns zu entscheiden, lässt für viele
Bürger eine ausgeprägte politische Verantwortungsbereitschaft vermissen.
Ebenso ist
es dem Bürger nicht vermittelbar, dass in den unterschiedlichen geschäftlichen Sparten
der Stadtwerke Greven GmbH höchst unterschiedliche Umsatzrenditen und Gewinne erzielt
werden. Die Frage, weshalb vor allem an den Gaskunden unverhältnismäßig viel
verdient wird, mag für ein privat geführtes Wirtschaftsunternehmen irrelevant
sein. Die Stadt Greven als Mehrheitseigentümer ist aber dem Gemeinwohl
verpflichtet. Und wenn es keinerlei politische Begründung für eine besondere
Belastung der Gaskunden gibt, dann sollten sich die politischen
Entscheidungsträger dazu aufgerufen fühlen, das so schnell wie möglich zu
ändern.
Mit
freundlichen Grüßen
Für den
Sprecherrat der IG-Gaspreis
Dr.Joachim
Hamers