Auszug aus der Niederschrift der
Ratssitzung vom 23.01.2008
(Hervorhebungen
nicht im Original)
Herr
Klaus stellt folgende Fragen:
1. „Meine
Fragen beziehen sich auf die Strompreiserhöhung
vom Sept. 2007. Mit Schreiben vom 28.06.07 haben die Stadtwerke den
Stromkunden eine Erhöhung angekündigt. Dieses Schreiben dürfte die Mehrzahl der
hier Anwesenden erhalten haben. Begründet wird die Maßnahme mit einer Erhöhung
der EEG – Umlage um 0,84 Cent pro kWh netto. Weiter heißt es in dem Schreiben,
dass die Umlage für Erneuerbare Energien ( EEGUmlage)
ab dem 1.09.2007 1,53 Cent pro kWh beträgt.
Der
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. beziffert auf seiner Homepage die Höhe
der Umlage mit 0,7 Cent pro kWh. Weiter heißt es dort, dass die Umlage sich im
kommenden Jahr also 2008 nur minimal um etwa 0,1 Cent pro kWh nach oben bewegen
würde.
Herr
Bürgermeister können Sie oder Herr Schäpermeier den Anwesenden diese enorme Diskrepanz, die Stadtwerke
fordern immerhin mehr als das doppelte, erklären.“
2.
„Recherchen und Nachfragen u.a. beim Bundesumweltministerium und beim
Wirtschaftsministerium NRW haben ergeben, dass der Anteil der EEG – Umlage für 2007 bei den
Stadtwerken Greven unter 1 Cent pro kWh liegt. Legt man den ursprünglich für
die ersten 8 Mon. erhobene Umlage (
Wie wird
diese zusätzliche Preissteigerung begründet? Ist es eine vorgezogene Einpreisung
von noch nicht erfolgten Erhöhungen der EEG Umlage? Oder handelt es sich um
eine „normale“ Erhöhung zusätzlich zu der seit dem 01.01.2008 sowieso
vorgenommenen?“
3. „Herr
Bürgermeister, Sie haben im vergangen Jahr gegenüber der IG-Gaspreis die
Möglichkeit in Aussicht, gestellt in einer „Beteiligtenrunde“ über die Problempunkte zu sprechen, ohne diesen
mühsamen Weg über den TOP 2 zu gehen. Wie ist da der Sachstand und wird eine
derartige Runde nach Ihrer Einschätzung zu Stande kommen?“
Bürgermeister Vennemeyer erklärt, dass
sein Angebot weiterhin bestehe.
Herr
Dr. Hamers stellt folgende Fragen:
1. „Die
Stadtwerke Greven haben im Jahr 2005 bei einem Strom-Umsatz in Höhe von 18,1
Mio. € einen Gewinn von 1,6 Mio. € gemacht – das ist eine Umsatzrendite in Höhe von 8,9%. Beim Gas wurde bei einem Umsatz von
10,9 Mio. € ein Gewinn von 2,1 Mio. € gemacht – das ist eine Umsatzrendite in Höhe von 19,2 %. Das
heißt: Die Gewinnmarge liegt beim Gas mehr als doppelt so hoch wie beim Strom.
Bezogen
auf die einzelnen Kunden (Anzahl der Messgeräte) heißt das: Die Stadtwerke
verdienen an jedem Stromkunden pro Jahr
90,68 €, während auf jeden Gaskunden
im Jahr 2005 ein Gewinn von 347,42 € entfallen ist.
Der
Geschäftsführer der Stadtwerke hat sich dazu zwei Tage nach der Versammlung der
IGGaspreis in einem Zeitungsinterview sehr differenziert geäußert, als er von
„völligem Unsinn“ und „grob falsch“ sprach. Und Sie, Herr Bürgermeister, haben
sich am 26.11.2007 während der Sitzung der IG-Gaspreis sehr erstaunt gezeigt
über die genannten Gewinne pro Kunde und erklärt, Sie wollten die Zahlen
überprüfen lassen.
Meine
Frage an Sie daher: Wie hoch liegt denn
nun die Gewinnmarge bei Strom und Gas und wie viel haben die Stadtwerke an jedem
Gaskunden und an jedem Stromkunden verdient?“
Bürgermeister Vennemeyer erklärt, dass
die Zahlen geprüft wurden und das Ergebnis bei Tagesordnungspunkt 6 von Herrn
Schäpermeier, Geschäftsführer der Stadtwerke Greven GmbH, beantwortet wird.
2. „Während
der Versammlung im „Goldenen Stern“ vom 26.11.2007 habe ich für die IGGaspreis
dargelegt, dass die von der Stadtwerke Greven GmbH vorgelegten
Gasversorgungsverträge insbesondere im Hinblick auf die Preisanpassungsklauseln rechtswidrig sind. Der Stadtrat hat
demgegenüber in seiner letzten Sitzung einen einstimmigen Beschluss gefasst, in
dem u.a. mit „aller Schärfe“ zurück gewiesen wird, die Stadtwerke hätten ihren
Kunden Verträge mit nicht gesetzeskonformem Inhalt angeboten.
Daher
möchte ich Sie, Herr Bürgermeister, fragen, ob Sie meinen folgenden Vorschlag als Anregung gemäß § 24 GO
NRW akzeptieren und ihn während dieser Ratssitzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorlegen:
Die Stadt
Greven bittet die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalens mit Sitz in Düsseldorf
um eine
gutachtliche Stellungsnahme zu der Frage, ob die Preisanpassungsklausel in den
neuen
Verträgen der Stadtwerke Greven GmbH gesetzeskonform ist oder nicht. Stellt die
Verbraucherzentrale
die Rechtswidrigkeit der Preisanpassungsklausel fest, zahlt die Stadt
Greven
die Kosten für das Gutachten, im anderen Fall die IG-Gaspreis Greven.“
Bürgermeister Vennemeyer sagt zu die Anregung dem Rat vorzulegen. In dieser Sitzung könne die
Anregung jedoch noch nicht beraten werden, da die Ratsmitglieder die
Möglichkeit haben müssen sich im Vorfeld mit der Anregung zu beschäftigen und
diese in Ihren Fraktionen zu beraten.
3. „Die
Stadtwerke Greven GmbH hat mit Schreiben vom 8.11.2007 die bestehenden Gaslieferverträge mit ihren privaten Kunden
gekündigt und komplett neue Verträge angeboten, weil dies durch gesetzliche
Neuregelungen notwendig sei. Merkwürdigerweise geben die Stadtwerke dafür zwar
keine Rechtsgrundlage an, stützen sich aber ganz offensichtlich auf das
Energiewirtschaftsgesetz. Dort heißt es in § 115 Abs. 3 Satz 3 sinngemäß, dass
bestehende Verträge (mit einer längeren Laufzeit als 12 Monate) spätestens 12
Monate nach Inkrafttreten einer zum Energiewirtschaftsgesetz erlassenen
Rechtsverordnung an diese neue Rechtsgrundlage anzupassen sind.
Bei der
neuen Rechtsverordnung handelt es sich um die Grundversorgungsverordnung
Erdgas; sie ist mit Datum vom 8.11.2006
in Kraft getreten. Ab diesem Datum sollten die Verträge innerhalb eines Jahres
umgestellt werden – also bis spätestens
zum 8. November 2007. Die Stadtwerke Greven haben die neuen
Vertragsangebote aber erst mit Datum vom 8. November 2007 zur Post gegeben, und
die Kunden haben sie erst am 10.11.2007
oder später erhalten. Obwohl nach dem Gesetz die Verträge spätestens am
8.11.2007 hätten umgestellt sein müssen, lautete die Aufforderung der
Stadtwerke, sie bis zum 30.11.2007 zu unterzeichnen.
Würden Sie dann sagen, dass die
Stadtwerke Greven sich gesetzeskonform verhalten haben oder nicht?“
Bürgermeister Vennemeyer merkt an, dass
Herr Schäpermeier, Geschäftsführer der Stadtwerke Greven GmbH, in seinem
Vortrag zu dem Tagesordnungspunkt 6 erläutert, warum die Verträge erst zu
diesem Zeitpunkt verschickt wurden.
Herr
Martens stellt folgende Fragen:
1. „Aus
den Reihen der Bundesregierung wurde der Vorschlag gemacht, für Personen mit
geringem Einkommen Sozialtarife für die
Versorgung mit Strom und Gas einzuführen. Würden Sie, Herr Bürgermeister,
das für Greven begrüßen und als Anregung gemäß § 24 GO NRW dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorlegen?“
Bürgermeister Vennemeyer erklärt, dass
jede Anregung gem. § 24 GO NRW dem Rat der Stadt Greven vorgelegt wird.
2. „In
den Aufsichtsräten vieler Stadtwerke
sitzen Arbeitnehmervertreter – bei den Stadtwerken Greven ist das nicht der
Fall. Würden Sie, Herr Bürgermeister (auch als Mitglied der Sozialdemokratischen
Partei), sich dafür einsetzen, dass die Zahl der Ratsmitglieder im Aufsichtsrat
der Stadtwerke Greven zu Gunsten von Arbeitnehmervertretern reduziert wird?“
Bürgermeister Vennemeyer führt aus,
dass es sich bei dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH um einen
fakultativen Aufsichtsrat handele und der Gesellschaftsvertrag es momentan
nicht vorsehe, dass Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sitzen.
Frau
Hölscher stellt folgende Fragen:
1. „Wir
haben eben schon gehört, dass die Gewinne
der Stadtwerke vor allem auf dem Rükken der Gaskunden gemacht werden. Da
die Gewinne der Stadtwerke z.b. für die städtischen Bäder und den Flughafen Münster-Osnabrück verwendet werden, sind daran
die Gaskunden überproportional beteiligt. Betreiber von Öl- oder Holzheizungen
nutzen zwar auch die Bäder und den Flughafen, brauchen dafür aber keine
Sonderabgabe zu entrichten.
Würden Sie mir einen einzigen Grund
nennen, warum das gerechtfertigt ist?“
Bürgermeister Vennemeyer betont, dass
die Bäder und der Flughafen Münster-Osnabrück nicht durch Gewinne der
Stadtwerke subventioniert werden.
2. „Die Stadt Greven verdient mit Hilfe der
Stadtwerke ca. 2,5 Mio. Euro pro Jahr. Wenn man die Einnahmen aus der
Konzessionsabgabe hinzurechnet, handelt es sich um etwa 4 Mio. Euro pro Jahr.
Das entspricht ziemlich genau der Summe, die die Stadt Greven jährlich an
Schuldzinsen bezahlen muss.
Wäre es nicht sinnvoll, die Schulden
der Stadt Greven zu senken, weil dann auch die Preise für Strom und Gas gesenkt
werden könnten?“
Bürgermeister Vennemeyer weist darauf
hin, dass Herr Schäpermeier, Geschäftsführer der Stadtwerke Greven GmbH, in
seinem Vortrag zu Tagesordnungspunkt 6 auf die Gewinne der Stadtwerke Greven
GmbH eingehen wird.