Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 23.01.2008

(Hervorhebungen nicht im Original)

 

Herr Klaus stellt folgende Fragen:

 

1. „Meine Fragen beziehen sich auf die Strompreiserhöhung vom Sept. 2007. Mit Schreiben vom 28.06.07 haben die Stadtwerke den Stromkunden eine Erhöhung angekündigt. Dieses Schreiben dürfte die Mehrzahl der hier Anwesenden erhalten haben. Begründet wird die Maßnahme mit einer Erhöhung der EEG – Umlage um 0,84 Cent pro kWh netto. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass die Umlage für Erneuerbare Energien ( EEGUmlage) ab dem 1.09.2007 1,53 Cent pro kWh beträgt.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. beziffert auf seiner Homepage die Höhe der Umlage mit 0,7 Cent pro kWh. Weiter heißt es dort, dass die Umlage sich im kommenden Jahr also 2008 nur minimal um etwa 0,1 Cent pro kWh nach oben bewegen würde.

 

Herr Bürgermeister können Sie oder Herr Schäpermeier den Anwesenden diese enorme Diskrepanz, die Stadtwerke fordern immerhin mehr als das doppelte, erklären.“

 

2. „Recherchen und Nachfragen u.a. beim Bundesumweltministerium und beim Wirtschaftsministerium NRW haben ergeben, dass der Anteil der EEG – Umlage für 2007 bei den Stadtwerken Greven unter 1 Cent pro kWh liegt. Legt man den ursprünglich für die ersten 8 Mon. erhobene Umlage ( 0,69 C pro kWh) und die 1,53 Cent ab 01.09.2007 zugrunde, ergibt dies ein Jahresmittel von unter 1 Cent. Diese Begründung gilt aber nicht mehr seit dem 01.01.2008. Selbst unter Berücksichtigung einer weiteren Steigerung der EEG – Umlage auf 1,1 Cent pro kWh in 2008 bleibt eine Preissteigerung von ca. 4%, die sich nicht mit der Erhöhung der EEG - Umlage begründen lässt.

Wie wird diese zusätzliche Preissteigerung begründet? Ist es eine vorgezogene Einpreisung von noch nicht erfolgten Erhöhungen der EEG Umlage? Oder handelt es sich um eine „normale“ Erhöhung zusätzlich zu der seit dem 01.01.2008 sowieso vorgenommenen?“

 

3. „Herr Bürgermeister, Sie haben im vergangen Jahr gegenüber der IG-Gaspreis die Möglichkeit in Aussicht, gestellt in einer „Beteiligtenrunde“ über die Problempunkte zu sprechen, ohne diesen mühsamen Weg über den TOP 2 zu gehen. Wie ist da der Sachstand und wird eine derartige Runde nach Ihrer Einschätzung zu Stande kommen?“

 

Bürgermeister Vennemeyer erklärt, dass sein Angebot weiterhin bestehe.

 

 

Herr Dr. Hamers stellt folgende Fragen:

 

1. „Die Stadtwerke Greven haben im Jahr 2005 bei einem Strom-Umsatz in Höhe von 18,1 Mio. € einen Gewinn von 1,6 Mio. € gemacht – das ist eine Umsatzrendite in Höhe von 8,9%. Beim Gas wurde bei einem Umsatz von 10,9 Mio. € ein Gewinn von 2,1 Mio. € gemacht – das ist eine Umsatzrendite in Höhe von 19,2 %. Das heißt: Die Gewinnmarge liegt beim Gas mehr als doppelt so hoch wie beim Strom.

 

Bezogen auf die einzelnen Kunden (Anzahl der Messgeräte) heißt das: Die Stadtwerke verdienen an jedem Stromkunden pro Jahr 90,68 €, während auf jeden Gaskunden im Jahr 2005 ein Gewinn von 347,42 € entfallen ist.

 

Der Geschäftsführer der Stadtwerke hat sich dazu zwei Tage nach der Versammlung der IGGaspreis in einem Zeitungsinterview sehr differenziert geäußert, als er von „völligem Unsinn“ und „grob falsch“ sprach. Und Sie, Herr Bürgermeister, haben sich am 26.11.2007 während der Sitzung der IG-Gaspreis sehr erstaunt gezeigt über die genannten Gewinne pro Kunde und erklärt, Sie wollten die Zahlen überprüfen lassen.

 

Meine Frage an Sie daher: Wie hoch liegt denn nun die Gewinnmarge bei Strom und Gas und wie viel haben die Stadtwerke an jedem Gaskunden und an jedem Stromkunden verdient?“

 

Bürgermeister Vennemeyer erklärt, dass die Zahlen geprüft wurden und das Ergebnis bei Tagesordnungspunkt 6 von Herrn Schäpermeier, Geschäftsführer der Stadtwerke Greven GmbH, beantwortet wird.

 

2. „Während der Versammlung im „Goldenen Stern“ vom 26.11.2007 habe ich für die IGGaspreis dargelegt, dass die von der Stadtwerke Greven GmbH vorgelegten Gasversorgungsverträge insbesondere im Hinblick auf die Preisanpassungsklauseln rechtswidrig sind. Der Stadtrat hat demgegenüber in seiner letzten Sitzung einen einstimmigen Beschluss gefasst, in dem u.a. mit „aller Schärfe“ zurück gewiesen wird, die Stadtwerke hätten ihren Kunden Verträge mit nicht gesetzeskonformem Inhalt angeboten.

Daher möchte ich Sie, Herr Bürgermeister, fragen, ob Sie meinen folgenden Vorschlag als Anregung gemäß § 24 GO NRW akzeptieren und ihn während dieser Ratssitzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen:

 

Die Stadt Greven bittet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalens mit Sitz in Düsseldorf

um eine gutachtliche Stellungsnahme zu der Frage, ob die Preisanpassungsklausel in den

neuen Verträgen der Stadtwerke Greven GmbH gesetzeskonform ist oder nicht. Stellt die

Verbraucherzentrale die Rechtswidrigkeit der Preisanpassungsklausel fest, zahlt die Stadt

Greven die Kosten für das Gutachten, im anderen Fall die IG-Gaspreis Greven.“

 

Bürgermeister Vennemeyer sagt zu die Anregung dem Rat vorzulegen. In dieser Sitzung könne die Anregung jedoch noch nicht beraten werden, da die Ratsmitglieder die Möglichkeit haben müssen sich im Vorfeld mit der Anregung zu beschäftigen und diese in Ihren Fraktionen zu beraten.

 

 

3. „Die Stadtwerke Greven GmbH hat mit Schreiben vom 8.11.2007 die bestehenden Gaslieferverträge mit ihren privaten Kunden gekündigt und komplett neue Verträge angeboten, weil dies durch gesetzliche Neuregelungen notwendig sei. Merkwürdigerweise geben die Stadtwerke dafür zwar keine Rechtsgrundlage an, stützen sich aber ganz offensichtlich auf das Energiewirtschaftsgesetz. Dort heißt es in § 115 Abs. 3 Satz 3 sinngemäß, dass bestehende Verträge (mit einer längeren Laufzeit als 12 Monate) spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten einer zum Energiewirtschaftsgesetz erlassenen Rechtsverordnung an diese neue Rechtsgrundlage anzupassen sind.

Bei der neuen Rechtsverordnung handelt es sich um die Grundversorgungsverordnung Erdgas; sie ist mit Datum vom 8.11.2006 in Kraft getreten. Ab diesem Datum sollten die Verträge innerhalb eines Jahres umgestellt werden – also bis spätestens zum 8. November 2007. Die Stadtwerke Greven haben die neuen Vertragsangebote aber erst mit Datum vom 8. November 2007 zur Post gegeben, und die Kunden haben sie erst am 10.11.2007 oder später erhalten. Obwohl nach dem Gesetz die Verträge spätestens am 8.11.2007 hätten umgestellt sein müssen, lautete die Aufforderung der Stadtwerke, sie bis zum 30.11.2007 zu unterzeichnen.

Würden Sie dann sagen, dass die Stadtwerke Greven sich gesetzeskonform verhalten haben oder nicht?“

 

Bürgermeister Vennemeyer merkt an, dass Herr Schäpermeier, Geschäftsführer der Stadtwerke Greven GmbH, in seinem Vortrag zu dem Tagesordnungspunkt 6 erläutert, warum die Verträge erst zu diesem Zeitpunkt verschickt wurden.

 

 

 

Herr Martens stellt folgende Fragen:

1. „Aus den Reihen der Bundesregierung wurde der Vorschlag gemacht, für Personen mit geringem Einkommen Sozialtarife für die Versorgung mit Strom und Gas einzuführen. Würden Sie, Herr Bürgermeister, das für Greven begrüßen und als Anregung gemäß § 24 GO NRW dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen?“

 

Bürgermeister Vennemeyer erklärt, dass jede Anregung gem. § 24 GO NRW dem Rat der Stadt Greven vorgelegt wird.

 

2. „In den Aufsichtsräten vieler Stadtwerke sitzen Arbeitnehmervertreter – bei den Stadtwerken Greven ist das nicht der Fall. Würden Sie, Herr Bürgermeister (auch als Mitglied der Sozialdemokratischen Partei), sich dafür einsetzen, dass die Zahl der Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven zu Gunsten von Arbeitnehmervertretern reduziert wird?“

 

Bürgermeister Vennemeyer führt aus, dass es sich bei dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH um einen fakultativen Aufsichtsrat handele und der Gesellschaftsvertrag es momentan nicht vorsehe, dass Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sitzen.

 

 

Frau Hölscher stellt folgende Fragen:

 

1. „Wir haben eben schon gehört, dass die Gewinne der Stadtwerke vor allem auf dem Rükken der Gaskunden gemacht werden. Da die Gewinne der Stadtwerke z.b. für die städtischen Bäder und den Flughafen Münster-Osnabrück verwendet werden, sind daran die Gaskunden überproportional beteiligt. Betreiber von Öl- oder Holzheizungen nutzen zwar auch die Bäder und den Flughafen, brauchen dafür aber keine Sonderabgabe zu entrichten.

Würden Sie mir einen einzigen Grund nennen, warum das gerechtfertigt ist?

 

Bürgermeister Vennemeyer betont, dass die Bäder und der Flughafen Münster-Osnabrück nicht durch Gewinne der Stadtwerke subventioniert werden.

 

 

2. „Die Stadt Greven verdient mit Hilfe der Stadtwerke ca. 2,5 Mio. Euro pro Jahr. Wenn man die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe hinzurechnet, handelt es sich um etwa 4 Mio. Euro pro Jahr. Das entspricht ziemlich genau der Summe, die die Stadt Greven jährlich an Schuldzinsen bezahlen muss.

Wäre es nicht sinnvoll, die Schulden der Stadt Greven zu senken, weil dann auch die Preise für Strom und Gas gesenkt werden könnten?

 

Bürgermeister Vennemeyer weist darauf hin, dass Herr Schäpermeier, Geschäftsführer der Stadtwerke Greven GmbH, in seinem Vortrag zu Tagesordnungspunkt 6 auf die Gewinne der Stadtwerke Greven GmbH eingehen wird.