Die
IG-GrevenEnergie (früher: IG-Gaspreis) hat Musterschreiben für
unterschiedliche Anlässe verfasst. Für alle diese Schreiben gilt, dass
sie nach bestem Wissen entworfen worden sind. Gleichwohl übernimmt die IG-GrevenEnergie dafür selbstverständlich keine Haftung. Ausdrücklich betonen wir an dieser Stelle, dass wir keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen - das ist nach dem Rechtsberatungsgesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. |
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Musterbriefe finden Sie auch beim Bund der Energieverbraucher unter anderem:
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Neuformulierung Widerspruch gegen Gas- und Strompreise
sowie Preiserhöhungen bei Wasser (Musterformulierungen) Abs: …. Kunden-Nummer : ………………
Ich widerspreche hiermit auch den Preiserhöhungen für Wasser, die Sie mit Wirkung vom 1.1.2008 angekündigt haben. Mein Widerspruch stützt sich auf § 315 Abs.3 BGB, weil ich auch hier diese Preiserhöhung für unbillig im Sinne des Gesetzes halte. Bitte weisen Sie mir durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nach, dass es sich um billige Preise im Sinne des BGB handelt. Das gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte Preise. Schon jetzt darf ich Ihnen mitteilen, dass ich die bisher ausgestellten Bescheinigungen der WIBERA AG nicht anerkenne, weil die WIBERA AG als Tochter der PRICEWATERHOUSECOOPERS AG keine Gewähr dafür bietet, die durchgeführten Preissteigerungen unabhängig und sachgerecht untersucht zu haben. Die beiden Unternehmen sind seit Jahren für eine Reihe von Stadtwerken als Interessenvertreter tätig und treten in dieser Funktion auch auf Veranstaltungen des Verbandes kommunaler Unternehmen auf. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die ausgestellten Bescheinigungen Gefälligkeitsgutachten sind, die wesentlich von den Interessen der Unternehmen an langfristigen Geschäftsbeziehungen mit den Stadtwerken geprägt sind. Ihre Preise für Erdgas, Strom und Wasser verstoßen überdies gegen § 2 des Energiewirtschaftsgesetzes, das alle Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die leitungsgebundene Energie so preisgünstig und verbraucherfreundlich wie möglich abzugeben. Da Sie seit Jahren Gewinne in Millionenhöhe machen, die Sie nur zum geringen Teil für Investitionen und Rücklagen verwenden aber zu einem großen Teil zum Ausgleich der Defizite der städtischen Bäder und des Nahverkehrs und für Überweisungen an die Stadt Greven nutzen, liefern Sie Ihren Kunden die leitungsgebundene Energie auf keinen Fall so preisgünstig wie möglich im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes. Würden Sie nämlich die Millionenzahlungen an die städtischen Bäder, die städtischen Verkehrsbetriebe und die Stadt Greven nicht leisten, könnten Ihre Preise erheblich niedriger sein. In diesem Sinne halte ich den von Ihnen geschlossenen Gewinnabführungsvertrag mit der Grevener Verkehrs- und Versorgungsholding für rechtswidrig, weil er dem Grundsatz einer möglichst preisgünstigen Energieversorgung zuwiderläuft. Auch aus diesem Grunde widerspreche ich Ihren Energiepreisen von Anfang an und nicht nur den durchgeführten Preiserhöhungen. Soweit ich im Folgenden keine anderen Angaben gemacht werden, erfolgen alle meine Zahlungen für Strom, Erdgas und Wasser unter Vorbehalt der Nachprüfung und Rückforderung. Obwohl Rechnungen auf Grundlage von Preisen, deren Billigkeit nicht nachgewiesen ist, nicht fällig sind, bin ich bereit, für das Jahr 2007 für Erdgas folgenden Preis zu zahlen: xxxxxx €. Das ist der Preis für das Jahr xxxxx. Daraus ergibt sich für Erdgas ein Gesamtpreis in Höhe von xxxxxxx €. Für Strom bin ich bis zum Nachweis der Angemessenheit der Preise bereit, für 2007 xxxxx € / kWh zu zahlen. Dabei handelt es sich um den Preis für das Jahr xxxxx. Daraus ergibt sich für Strom ein Gesamtpreis in Höhe von xxxxxx €. Für Wasser und Abwasser bin ich bereit, den von Ihnen errechneten Gesamtpreis in Höhe von xxxxxx € zu zahlen. Die Summe aller Positionen beträgt demnach xxxxxx €. Da ich im Jahr 2007 xxxxxx € an Vorauszahlungen geleistet habe, haben Sie eine Nachforderung/ habe ich ein Guthaben in Höhe von xxxxx €. Ich bin bereit, ab dem 1.1.2008 für Erdgas folgenden Preis zu zahlen: xxxxxx €. Das ist der Preis für das Jahr xxxxx. Für Strom bin ich bis zum Nachweis der Angemessenheit der Preiserhöhung bereit, xxxxx € / kWh zu zahlen. Dabei handelt es sich um den Preis für das Jahr xxxxx. Für Wasser bin ich bis zum Nachweis der Angemessenheit der Preiserhöhung bereit, den für das Jahr 2007 geltenden Preis zu zahlen, für Abwasser den von Ihnen geforderten Preis in Höhe von xxxxxxx €. Anhand der bisherigen Verbrauchsdaten ergibt sich daraus für das Jahr 2008 für Erdgas ein zu erwartender Gesamtpreis in Höhe von xxxxxxx €, für Strom ein zu erwartender Gesamtpreis in Höhe von xxxxxxx € und für Wasser ein zu erwartender Gesamtpreis in Höhe von xxxxxxx € und für Abbwasser der von Ihnen errechnete Gesamtpreis in Höhe von xxxxxx €. Die daraus resultierende Gesamtsumme beträgt xxxxxxx €. Diese Gesamtsumme geteilt durch 11 Abschlagszahlungen ergibt einen monatlichen Abschlagsbetrag in Höhe von xxxxxxx €. Auf diesen Betrag begrenze ich die Ihnen erteilte Abbuchungsermächtigung. |
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Abs.
An Kunden-Nummer: …………………….. Stadtwerke Greven GmbH Postfach 1663 48255 Greven Datum: ……………. Sehr geehrte Damen und Herren, mit o.a. Schreiben teilen Sie mir mit, meinen Gas-Belieferungsvertrag zu den bisherigen Vertrags-Bedingungen nicht fortführen zu können, weil die neue Grundversorgungsverordnung für Erdgas (GVVGas) dies erforderlich mache. Dem widerspreche ich hiermit. Es ist befremdlich, dass Sie nicht einmal die Rechtsgrundlagen nennen, die Sie angeblich zur Anpassung bestehender Verträge verpflichten. Schon allein damit verstoßen Sie gegen den Geist der GVVGas, die den Energieversorger im Umgang mit seinen Kunden zu verständlichen und nachprüfbaren Schriftstücken anhält.
Ich darf Sie jetzt um
unverzügliche Bestätigung bitten, dass sich an dem zwischen uns bestehenden
Vertragsverhältnis nichts geändert hat. Mit freundlichen Grüßen |
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Abs: …. Kunden-Nummer : ……………… Ihr Schreiben vom …........ - Bescheinigung der WIBERA AG Mit freundlichen Grüßen |
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Stadtwerke Greven GmbH Ihr Schreiben vom …………..
Die von Ihnen beauftragte und bezahlte Wirtschaftsprüfergesellschaft erkenne ich nicht als unabhängig an – die WIBERA AG ist bekanntlich seit vielen Jahren für eine Reihe von Stadtwerken als Interessenvertreterin tätig und nicht nur als Wirtschaftsprüferin. Ich habe keine realistische Möglichkeit, zu prüfen, ob der WIBERA AG ordnungsgemäße Daten zur Verfügung gestellt wurden und ob überhaupt eine sachgemäße Untersuchung stattgefunden hat, die ein dritter Sachverständiger nachvollziehen und auf ihre sachliche Richtigkeit überprüfen kann. Es handelt sich aus meiner Sicht um bloße Gefälligkeitsbehauptungen, die die langjährigen Geschäftsbeziehungen der WIBERA AG mit den Stadtwerken nicht gefährden sollen. Ich bestreite deshalb vehement, dass die von Ihnen einseitig
festgelegten und veröffentlichten Erdgaspreise der gesetzlichen Verpflichtung zu
einer möglichst preisgünstigen Gasversorgung im Interesse der Allgemeinheit
entsprechen und verlange den Nachweis, dass dem Energiewirtschaftsgesetz bei
der Preisbildung Rechnung getragen wurde. Mit freundlichen Grüßen |
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Absender: ………………………………… ………………………………….
Stadtwerke Greven GmbH Saerbecker Str. 77-81 48268 Greven
Datum: …………………
Erhöhung Ihrer Gaspreise zum 1.1.
und 1.4.2006 Kundennummer: ……………………………….......... Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihr oben
erwähntes Preiserhöhungsverlangen und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie
die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten
wollen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln. Sollten Sie zu einer einseitigen
Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die
Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von
dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich
insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Dies gilt in gleicher Weise für künftig
mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes
verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW
2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04). Bitte weisen Sie mir die
Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare
und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach. Bis dahin
wollen Sie von Mahnungen,
Sperrandrohungen etc. absehen, weil der Einwand der Unbilligkeit die
Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat. Ich
verbitte es mir außerdem, ein eventuelles Guthaben aus anderen
Versorgungsverträgen mit der o.g. Gaspreisforderung zu verrechnen. Guthaben
aus etwaigen anderen Versorgungsverträgen sind daher in voller Höhe auszuzahlen.
Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken. Da Ihre Gaspreisforderung
wegen des von mir erhobenen Unbilligkeitseinwands bis auf weiteres nicht fällig
wird, gilt dies auch für den darin enthaltenen Erhöhungsbetrag. Andererseits
ist mir bewußt, dass ich für die bezogene Energie einen angemessenen Preis
bezahlen muss. Bis dieser feststeht, zahle ich unter Vorbehalt den bislang
gezahlten Preis weiter. Die Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert,
so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht
wesentlich verändere. Sollten sich dennoch Überzahlungen ergeben, werde ich
diese zurückfordern oder mit späteren Abschlagszahlungen verrechnen. Hiermit beschränke ich die Ihnen erteilte
Einzugsermächtigung auf den Einzug von Jahres-Schluss-zahlungen und Abschlagszahlungen,
die unter Anwendung der bisherigen Preise ermittelt wurden; darüber hinaus
gehende Abbuchungen sind von der Einzugsermächtigung nicht gedeckt. Alle Zahlungen
erfolgen unter Vorbehalt. Unterschrift |