Quelle: http:///www.ig-grevenenergie.de
An den
Bürgermeister der Stadt Greven
Herrn Peter Vennemeyer
-Rathaus-
17.10.2007
Offener Brief der IG-Gaspreis Greven an Bürgermeister
Vennemeyer
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister,
die
Stadtwerke Greven GmbH hat ihre Kunden unter Fristsetzung zum 30.11.2007
aufgefordert, neue Verträge für den Bezug von Erdgas und Strom zu
unterschreiben. Als Begründung wird angegeben, die Stadtwerke GmbH sei durch
gesetzliche Vorgaben dazu gezwungen. Diese Begründung ist irreführend, denn das
Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die Energieversorger in § 115 lediglich
dazu, die bestehenden Verträge an die neuen Verordnungen zur Grundversorgung
mit Gas und Strom anzupassen. Es hätte mithin der bloße Hinweis an die
Stadtwerke-Kunden genügt, dass in den bestehenden Verträgen der Bezug auf die
alten Verordnungen durch die neuen Bestimmungen ersetzt wird.
Stattdessen
nutzt die Stadtwerke GmbH die Gelegenheit, ihren Kunden neue Verträge
aufzudrängen, die sie massiv gegenüber den alten Verträgen benachteiligen.
Insbesondere wollen die Stadtwerke ihre Kunden zwingen, mit den neuen Verträgen
anzuerkennen, dass die Stadtwerke in Zukunft jederzeit und ohne Begründung das
Recht zur Preiserhöhung und zur einseitigen Veränderung der
Geschäftsbedingungen haben. Dies ist nach unserer Ansicht der Freibrief für
Abkassiererei, der – zusammen mit der kurzen Fristsetzung für die
Vertragsunterzeichnung- einer Missachtung der guten Sitten gleichkommt.
Wir
fordern Sie auf, diesem unwürdigen Vorgehen der Stadtwerke ein Ende zu bereiten
und insbesondere diejenigen Bürger zu schützen, die sich aus den
verschiedensten Gründen nicht selbst dagegen wehren können. Wir würden uns
freuen, wenn Sie auf unserer Informationsveranstaltung am 26.11.2007, 19:00 Uhr, im „Goldenen Stern“ dazu Stellung nehmen
würden.
Mit
freundlichen Grüßen
Dr.Joachim
Hamers
Wolfgang
Klaus
Josef-Michael
Freckmann
P.S.
Übrigens: Wären die Angebote der Stadtwerke GmbH mit einem einzigen
Briefumschlag verschickt worden, hätten
damit Kosten in einer Größenordnung eingespart werden können, mit denen mühelos
die Mittagessen für bedürftige Schüler in Ganztagseinrichtungen und auch die
fehlenden 3.000 Euro für die Abenteuerkiste hätten bezahlt werden können.